Recht und Gesetz

Digitale Stromzähler

Ein Mieter der Hochkirchstraße stellte aus aktuellem Anlass eine Anfrage, die alle Mieter angehen könnte: Er hatte ein Schreiben vom Stromnetz Berlin erhalten, wonach bei ihm ein digitaler Stromzähler, dessen Daten zum Verbrauch vom Anbieter ausgelesen werden kann. Theoretisch könnten sich damit auch Nutzerprofile erstellen lassen, also, wer wann wie viel Strom verbraucht, aber auch, ob möglicherweise an- oder abwesend ist. Das könnte ein Datenschutzproblem darstellen – sollte der Stromanbieter sich nicht dazu verpflichten, die anfallenden Daten nur zu Evaluierungszwecken zu nutzen.

Hintergrund der ‚Smart-Meter‘ war allerdings, Nutzungsprofile zu erstellen, die Spitzenlast und Zeiten mit geringem Verbrauch viel genauer abbilden – und, wo wann wieviel Strom benötigt wird. Damit könnte Stromgewinnung zielgenauer gesteuert werden. Der von der EU verabschiedete Umstieg auf die Smart-Meter kann national in gewissem Umfang gestaffelt passieren.

Deutschland will die Smart-Meter bis 2032 flächendeckend einsetzen. Dennoch wird es aber erst bei einem Verbrauch über 6.000 kW pro Abnehmer (ca. 4-Personen-Haushalt) Pflicht werden. Aktuell ist der Austausch keine Pflicht. ABER:

Über den Zählereinbau auch bei kleineren Anlagen oder geringeren Verbräuchen, entscheidet der Messstellenbetreiber ab 2018 bzw. 2020 selbst. Theoretisch kann jeder Haushalt verpflichtet werden, seinen alten Stromzähler durch einen digitalen austauschen zu lassen. Wohlgemerkt gegen einen digitalen, nicht gegen ein Smart Meter!

Ein Argument gegen den Austausch ist eine zumindest in der Anfangsphase bei den ersten Gerätegenerationen aufgetauchte oft erhebliche Messungenauigkeit.

Ein Argument für den Einbau is, dass jeder Verbraucher über die Portale der Anbieter zu jeder Zeit einen genauen Verbrauchsstand zur Verfügung hat. Bei einer Mehrzahl der Miethäuser befinden sich die Zähler im Hauptanschlußraum der Immobilie ist ist ohne Zugang zum Zählerraum nicht ablesbar.

Aktuell werden in allen Neubauten oder Immobilien mit großem Sanierungsaufwand der Energieanlage Smart-Meter eingebaut – aber noch ohne das Übertragungsmodul zur Fernabfrage! Diese Geräte bringen den Nutzer keine Vorteile – aber aus Sicht des Datenschutzes auch keine Nachteile.

Der in der Stromrechnung versteckte Mietpreis vom 2,00 € / Monat für analoge und digitale Zähler OHNE Datenübertragung ist identisch. Wer aktuell aber noch einen analogen Zähler in der Wohnung hat, hat mit dem Austausch gegen einen digitalen Zähler die Ar***karte gezogen: ein Ablesen des Zählerstands ist nicht möglich. Hier lohnt sich, gegen den Austausch Widerspruch einzulegen. Wer seinen Verbrauch ohnehin nicht ablesen kann, da sich der / die Zähler in einem angeschlossenen Zählerraum befindet, gewinnt aktuell nichts – zumal die Zähler auch ohne Nachfrage gegen digitale ausgetauscht werden.

Wie sieht es nun aber rechtlich aus?

Zuständig und letzte Instanz ist die Bundesnetzagentur. Die beantwortet im Internet alle Fragen zum Thema ausführlich.

Zusammenfassung

Wenn aktuell Zähler augetauscht werden, dann gegen digitale Zähler, die NICHT fernablesbar sind. Es besteht also KEINE Gefahr, dass Nutzer- bzw. Nutzungsprofile erstellt und übermittelt werden. Auch eine Fernabschaltung bei säumiger Zahlung kann NICHT stattfinden. In Ländern mit einem hohen Anteil von säumigen Zahlern kann im Zweifelsfall ein Prepaid-Tarif ‚verordnet‘ werden. Somit besteht auch KEINE Gefahr von eletromagnetischen Wellen eines digitalen Zählers. Der Verbraucher kann den digitalen Zähler in der Wohnung nicht auslesen.

Wer seinen Stromverbrauch in Echtzeit kontrollieren möchte, um ‚Stromfresser‘ zu enttarnen und die Möglichkeiten flexibler Stromtarife nutzen, kann aber gegen Aufpreis bei einem entsprechenden Messstellen-Anbieter einen ‚Smart Meter‘ bestellen. Der kostet etwa 5,00 € / Monat plus um die 70,00 € Anschlussgebühr (einmalig).

Insgesamt also viel Rauch im nichts, da der Austausch gegen Geräte ohne Datenübertragungsmodul lediglich auf den regelmäßigen Austausch zum Zwecke der Nacheichung entfällt.

Wer alles noch einmal neutral nachlesen möchte, kann sich auf der Seite energie-experten.org umfassend informieren.

Kommentar

Muss sein: Eine echte smarte Ablesung ist zur Umsetzung der Energiewende logisch und sinnvoll. Bisher müssen Verbraucher hohe Summen aufwenden für zuviel erzeugte Energie erneuerbarer Quellen bei viel Sonne und wind, sowie hohe Mehrkosten für Strom aus fossilen Brennstoffen bzw. Atomstrom, wenn dieser bei Schlechtwetter und hoher Last einspringen muss. Die Daten smarter Ablesung garantieren zu jeder Zeit eine Übersicht, wie viel Leistung wann und wo benötigt wird, um Überkapazitäten und Engpässe zu vermeiden.

Persönlich fände ich die Option, meinen ohnehin viel zu hohen Verbrauch besser kontrollieren und aufzeichnen zu können, durchaus interessant. Aber genau das bieten die aktuell als Standard angebotenen digitalen Zähler nicht.

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