Recht und Gesetz

Hoffnung durch 4042-EURO-Urteil

Unter dem etwas sperrigen Titel “Das 4042-Euro-Urteil macht Deutschlands Mietern neue Hoffnung” erschien am 29.05.2019 in der Welt ein Artikel aus dem Bereich Immobilien/Mietpreisbremse.

Bisher galt: erhöht ein Vermieter die Miete vor allen Dingen bei Neuvermietung exorbitant und klagten betreffende Mieter*innen dagegen, konnte so ein Prozess dauern. Das bis dahin eingezahlte Entgelt (Miete) war damit aber leider weg. Auch bei gewonnenem Prozess mit deutlich verminderter Miete durfte der Vermieter das zuviel einbehaltene Geld aber behalten! Diese Praxis hat einen gehörigen Dänpfer erhalten:

Eine Mieterin hatte einen Mietvertrag zu einer Miete unterschrieben, die 43% über dem legalen Wert lag. In der Folge stieg die Miete auch durch einen Staffelmietvertrag. Eine formelle Rüge der Mieterin blieb unbeachtet. Schlielich konnte sie vor einem Berliner Gericht Recht bekommen und erhielt 4.042,00 € zurück!

Wie beschrieben möchte Justizministerin Barley (SPD) erreichen, dass in Nachbesserung ihres eigenen Gesetzes zuviel kasierte Mietbeträge ab Vertragsabschluß vom Vermieter zurückerstattet werden muss.

Weiterhin gilt, dass Mieter erst einmal die verlangte Miete rügen müssen, Eine Begründung ist nicht nötig. Erhalten sie dann vor Gericht Recht: muss bis zur Änderung des Gesetzes vom Vermnieter nur bis zum Zeitpunkt der Rüge zurückerstattet werden.

Die erhobene Miete darf maximal 10% über der örtlichen Vergleichsmiete liegen!

Das Portal ‘wenigermiete.de, betrieben vom Berliner Startup ‘Lexfox’ – hilft bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und fordert nach Prüfung Schadenersatzansprüche ein.

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